Wir sind kein kommerzielles Unternehmen, sondern entwerfen unsere Musikfeuerwerke, Lichterbilder, Laser- und
Flammenshows ohne Absicht der Gewinnerzielung als private Tätigkeit.
Das Sprengstoffgesetz (SprengG) ermöglicht neben dem gewerblichen Umgang mit Pyrotechnik (gemäß § 7) auch die Verwendung von Feuerwerk durch Privatpersonen.
Wir sind staatlich geprüfte Großfeuerwerker, Pyrotechniker, Laserschutzbeauftragte und Bühnenpyrotechniker.
Voraussetzungen für Tätigkeiten innerhalb des SprengG sind unter anderen:
- Mindestalter 21 Jahre,
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung.
Die Mitwirkung an 20 Großfeuerwerken, Nachweis über Tätigkeiten in Bühne oder Theater, vor dem
- Besuch des Grundlehrganges für das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen und
- Ablegen der Fachkundeprüfungen.
Einfach gesagt - Nein!
Denn es gehört noch einiges mehr dazu.
Das sind unter anderem:
- Ausbildungen im Gefahrgutrecht und Brandschutz, Waldbrandgefahren,
- Zündtechnik und Ausrüstung,
- eine spezielle Haftpflichtversicherung.
Um die verschiedenen Fachkunden/Qualifikationen zu erhalten
- ist vor Ablauf von fünf Jahren an Wiederholungslehrgängen
zum Erhalt der Fachkunde/Qualifikationen teilzunehmen.